Margarethe von Brandenburg

Zwischen Zwang und komfortablem Klosterleben

Margarethe von Brandenburg (1453–1509) stammte aus der ersten Ehe von Markgraf Albrecht Achilles mit Margarethe von Baden. Nach dem Gelöbnis ihrer Mutter sollte wenigstens eine Tochter einen geistlichen Weg einschlagen. Margarethe war zunächst zur Verheiratung vorgesehen, doch verhinderten gesundheitliche Probleme dies vorerst – und schließlich, so der Beschluss des Vaters 1467, auch dauerhaft. Margarethe wehrte sich mit Händen und Füßen, wurde jedoch mittels eines „beaufsichtigten Aufenthalts“ in der Plassenburg von einer Flucht und Skandalen abgehalten (wie der Vater sagte: „auf das man kein vngeberd sehe vf der gassen“). Schmuck und Ausstattung, die sie als Braut attraktiv scheinen ließen, wurden ihr abgenommen.  

Allerdings stabilisierte sich ihre Gesundheit nicht verlässlich, und so trat sie letztendlich ins Klarissenkloster in Hof/Saale ein, wo vor ihr schon andere weibliche Familienmitglieder gelebt hatten. Mit 23 Jahren wurde sie zur Äbtissin gewählt. Als beharrliche und fordernde Hohenzollern-Prinzessin errang sie von Vater und Brüdern einige Privilegien wie hohe Geldzahlungen oder kostbare Güter, die ihr ein relativ angenehmes Leben im Kloster ermöglichten. Sie durfte sogar ihre persönliche Zofe, eine Zwergin, mitnehmen. 1490 legte sie das Amt der Äbtissin aus gesundheitlichen Gründen nieder und lebte bis zu ihrem Tod 1509 als einfache Nonne – der allerdings eine gewisse Freizügigkeit (z.B. zu einer Badefahrt und Angehörigen) zugebilligt wurden.