1473

Mahnung zur Einheit der Familie

Albrechts Vermächtnis

Kurfürst Albrecht Achilles sieht in seinem Testament für seine drei Söhne die Aufteilung seines Herrschaftsbereiches in drei Teile vor: zwei in Franken sowie die ungeteilte Herrschaft und Kur der Mark Brandenburg. Er verbindet dies jedoch mit der über Jahrhunderte befolgten Mahnung zur Einheit der Familie.

Er gibt als Auflage, sich stets nur gemeinsam belehnen zu lassen, für die gesamte Dynastie alle Landesteile zu erhalten und sich notfalls gegenseitig zu beerben. Dies geschieht im Laufe der Jahrhunderte immer wieder. Letzte Anzeichen dieser dynastischen Regelung und Verbundenheit sind die bis 1918 aufrechterhaltenen Titel der Hohenzollern als „Burggrafen von Nürnberg”. Dementsprechend nennen sich die fränkischen Herrscher bis 1791 Markgrafen von Brandenburg-Ansbach und Brandenburg-Kulmbach/Bayreuth.