Richteramt und Amtsrichterhaus

Rechtsprechung im Namen der Markgrafen

Bereits 1328 erhält Roßtal ein eigenes Gericht, das im Namen der Hohenzollern Recht ausübt. Damit verbunden ist eine auf der Galgenhöhe gelegene Richtstätte. Da die Ansbacher Markgrafen in der Ausübung der hohen Gerichtsbarkeit ihre Landeshoheit verwirklicht sehen, sind solche Richtstätten für sie von zentraler Bedeutung. Verurteilt ein Richter einen Beschuldigten zum Tode, so muss dieser im Beisein der markgräflichen Untertanen den Gang durch den sogenannten Galgengraben hinauf zur Richtstätte antreten.

Die Hochgerichtsbarkeit der Hohenzollern in Roßtal endet 1797. Heute hat die Roßtaler Richtstätte den Rang eines ausgedehnten Bodendenkmals von landesweiter Bedeutung. Als man 1988 nach dem ehemaligen Galgen sucht, gräbt man inmitten der einstigen Richtstätte eine im Namen der Hohenzollern enthauptete Frau aus. Deren sterbliche Überreste sind – mit dem Kopf zwischen den Füßen – im Heimatmuseum zu sehen.

Auch das sich nordwestlich an den Wehrfriedhof anschließende barocke Amtsrichterhaus ist heute noch sichtbarer Ausdruck der hohenzollerischen Hochgerichtsbarkeit. Gegenüber befand sich früher die Frohnveste, in der die Beschuldigten inhaftiert und zum Teil auch gefoltert wurden.

Info-Adresse

Heimatmuseum Roßtal
Schulstraße 13
90574 Roßtal
Tel.: 09127/579788
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